Was ist die Linearsteuer? Ein Leitfaden zum 19-%-Satz für Unternehmer in Polen

Die Linearsteuer (podatek liniowy) ist eine der Besteuerungsformen für gewerbliche Einkünfte, die Unternehmern in Polen zur Verfügung stehen. Ihr Wesen ist ein einheitlicher 19-%-Satz der Einkommensteuer (PIT), der unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens angewendet wird. Das bedeutet, dass ein Unternehmer mit einem Jahreseinkommen von 50.000 PLN und einer mit 500.000 PLN den gleichen prozentualen Steuersatz zahlen.

Die Linearsteuer ist eine Alternative zur progressiven Steuerskala (12 % und 32 %) und zur Pauschalsteuer auf verzeichnete Einnahmen (Ryczałt). Die Wahl dieser Besteuerungsform wird durch Art. 30c des Einkommensteuergesetzes geregelt.

Wer kann die Linearsteuer wählen?

Berechtigte Steuerpflichtige

Die Linearsteuer können nutzen:

  • Natürliche Personen, die ein Einzelunternehmen betreiben (JDG) -- unabhängig von der Art der Tätigkeit (mit einer wichtigen Ausnahme, die nachfolgend beschrieben wird).
  • Gesellschafter von BGB-Gesellschaften, offenen Handelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften -- jeder Gesellschafter entscheidet individuell über die Besteuerungsform seines Gewinnanteils.
  • Komplementäre in Kommanditgesellschaften -- Kommanditisten werden nach anderen Regeln besteuert.

Wer kann die Linearsteuer nicht wählen?

Es gibt eine wesentliche Einschränkung. Ein Steuerpflichtiger kann die Linearsteuer nicht auf Einkünfte aus Tätigkeiten anwenden, die für einen früheren oder aktuellen Arbeitgeber erbracht werden, wenn er im laufenden Steuerjahr (oder im Vorjahr) die gleichen Tätigkeiten für diesen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat.

Einfach gesagt -- wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und ein Unternehmen gründen, um Dienstleistungen für denselben Arbeitgeber zu erbringen, können Sie für diese Dienstleistungen im Jahr des Ausscheidens und im Folgejahr keine Linearsteuer anwenden. Diese Vorschrift soll Optimierungen verhindern, bei denen ein Arbeitsvertrag nur zum Zweck der Steuersenkung durch eine Rechnungsstellung ersetzt wird.

Wie funktioniert die Linearsteuer?

Steuerberechnung

Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, also der Umsatz abzüglich der steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben. Der Steuerpflichtige zahlt 19 % Steuer auf das so berechnete Einkommen. Es gibt keine Steuerstufen, keinen steuerfreien Grundbetrag und keine Degression des Steuersatzes.

Beispiel: Ein Unternehmer erzielt einen Umsatz von 400.000 PLN und hat Betriebsausgaben von 150.000 PLN. Das Einkommen beträgt 250.000 PLN. Linearsteuer: 250.000 x 19 % = 47.500 PLN.

Steuervorauszahlungen

Ein Linearsteuer-Pflichtiger leistet monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Monatliche Vorauszahlungen sind bis zum 20. Tag des auf den betreffenden Monat folgenden Monats zu leisten. Kleinunternehmer (Umsatz bis 2 Mio. EUR) können vierteljährliche Vorauszahlungen wählen.

Jährliche Erklärung PIT-36L

Die jährliche Veranlagung erfolgt auf dem Formular PIT-36L mit Frist bis zum 30. April des Folgejahres. Der Steuerpflichtige weist darin Einnahmen, Kosten, Einkommen, geleistete Vorauszahlungen und etwaige Abzüge aus.

Linearsteuer vs. Progressive Steuerskala -- Vergleich

Einen ausführlichen Vergleich beider Formen finden Sie im Artikel Linearsteuer oder Steuerskala?. Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede.

Steuersätze

  • Progressive Steuerskala: 12 % auf Einkommen bis 120.000 PLN, 32 % auf den Betrag über 120.000 PLN. Steuerfreier Grundbetrag: 30.000 PLN (d. h. die ersten 30.000 PLN Einkommen sind steuerfrei).
  • Linearsteuer: einheitlicher 19-%-Satz auf jeden Złoty Einkommen. Kein steuerfreier Grundbetrag.

Wann ist die Linearsteuer vorteilhafter?

Die Linearsteuer beginnt sich zu lohnen, wenn das jährliche Gewerbeeinkommen etwa 120.000 PLN überschreitet. Unter diesem Betrag ist die progressive Steuerskala dank des niedrigeren 12-%-Satzes und des steuerfreien Grundbetrags (30.000 PLN) in der Regel günstiger.

Der genaue Schwellenwert hängt von der individuellen Situation des Steuerpflichtigen ab -- der Höhe der ZUS-Beiträge, den verfügbaren Abzügen und Steuervergünstigungen. Es lohnt sich, den Linearsteuer-Rechner zu nutzen, um die Steuerbelastung bei verschiedenen Besteuerungsformen zu vergleichen.

Verlorene Vorteile

Mit der Wahl der Linearsteuer verzichtet der Unternehmer auf mehrere bedeutende Vorteile der progressiven Steuerskala:

  • Keine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten -- bei der Steuerskala kann eine gemeinsame Veranlagung die Steuer senken, wenn ein Ehegatte deutlich mehr verdient.
  • Kein steuerfreier Grundbetrag -- bei der Steuerskala sind die ersten 30.000 PLN Einkommen steuerfrei; bei der Linearsteuer wird ab dem ersten Złoty besteuert.
  • Eingeschränkte Steuervergünstigungen -- Linearsteuer-Pflichtige können den Kinderabzug (ulga prorodzinna) nicht nutzen. Sie können jedoch Sozialversicherungsbeiträge, IKZE-Einzahlungen und Spenden absetzen.

Krankenversicherungsbeitrag bei der Linearsteuer

Seit 2022 (Polski Ład-Reform) beträgt der Krankenversicherungsbeitrag bei der Linearsteuer 4,9 % des Einkommens. Es gibt keine Obergrenze -- je höher das Einkommen, desto höher der Krankenversicherungsbeitrag. Der monatliche Mindestbeitrag darf nicht niedriger als 9 % des Mindestlohns sein.

Ein entscheidender Punkt: Der Krankenversicherungsbeitrag bei der Linearsteuer ist weder von der Steuer noch vom Einkommen absetzbar (mit Ausnahme eines begrenzten Abzugs von bis zu 11.600 PLN pro Jahr vom Einkommen, gültig in 2024 und 2025 -- dieser Betrag wird jährlich angepasst). In der Praxis stellt der Krankenversicherungsbeitrag eine zusätzliche Belastung dar, die beim Vergleich der Besteuerungsformen berücksichtigt werden muss.

Die effektive Einkommensbelastung bei der Linearsteuer (Steuer + Krankenversicherung) beträgt daher ca. 23,9 % (19 % + 4,9 %), abzüglich eines etwaigen teilweisen Abzugs des Krankenversicherungsbeitrags.

Wie wählt man die Linearsteuer?

Frist für die Wahl

Die Linearsteuer wird durch Abgabe einer Erklärung gewählt:

  • Bis zum 20. Tag des Monats nach dem Monat der ersten Einnahmenerzielung -- bei einem neuen Unternehmen.
  • Bis zum 20. Februar des Steuerjahres -- bei einem Wechsel der Besteuerungsform für das nächste Jahr.

Die Erklärung wird auf dem Formular CEIDG-1 (bei Registrierung oder Aktualisierung des CEIDG-Eintrags) oder schriftlich beim Leiter des Finanzamts eingereicht.

Wechsel der Besteuerungsform

Die Wahl der Linearsteuer gilt für das jeweilige Steuerjahr. Der Steuerpflichtige kann die Besteuerungsform für das Folgejahr ändern, indem er bis zum 20. Februar eine entsprechende Erklärung abgibt. Ein Wechsel der Besteuerungsform während des Steuerjahres ist nicht möglich.

Für wen ist die Linearsteuer die beste Wahl?

Die Linearsteuer eignet sich am besten für Unternehmer, die:

  • ein Einkommen über 120.000 PLN pro Jahr erzielen,
  • keine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten nutzen,
  • den Kinderabzug nicht benötigen,
  • eine Tätigkeit mit relativ niedrigen Betriebsausgaben ausüben (z. B. IT-Dienstleistungen, Beratung, freie Berufe),
  • Einfachheit und Vorhersehbarkeit der Steuerabrechnung schätzen.

Zusammenfassung

Die Linearsteuer ist ein einheitlicher 19-%-PIT-Satz auf gewerbliches Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Sie bietet Vorhersehbarkeit der Steuerbelastung, geht jedoch mit dem Verlust des steuerfreien Grundbetrags, der gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehegatten und des Kinderabzugs einher. Der Krankenversicherungsbeitrag von 4,9 % des Einkommens stellt einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Sie lohnt sich vor allem bei Einkommen über ca. 120.000 PLN pro Jahr.

Die Wahl der optimalen Besteuerungsform ist eine der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen für einen Unternehmer. Das Buchhaltungsbüro LinTax in Wrocław hilft Ihnen, verschiedene Szenarien zu analysieren und die für Ihre Situation vorteilhafteste Form auszuwählen. Einen Vergleich der Besteuerungsformen finden Sie im Artikel Linearsteuer oder Steuerskala?, und die Berechnungen können Sie selbst mit dem Steuerrechner durchführen.