Buchhaltung in der Gastronomie — was Sie wissen müssen

Der Betrieb eines Restaurants, einer Bar oder eines Cateringunternehmens ist mit zahlreichen branchenspezifischen Buchführungspflichten verbunden. Die Gastronomiebranche unterliegt besonderen Vorschriften in Bezug auf Registrierkassen, unterschiedliche MwSt.-Sätze auf Lebensmittel sowie strengen Hygienestandards, die sich auf die Dokumentation auswirken. In diesem Leitfaden behandeln wir die wichtigsten buchhalterischen Themen für die Gastronomie — von der Registrierkassenpflicht über die Versteuerung von Trinkgeldern bis hin zu praktischen Ratschlägen für Gastronomieinhaber.

Registrierkasse — Pflicht ab dem ersten Verkaufstag

In der Gastronomie ist eine Registrierkasse (kasa fiskalna) praktisch ab dem ersten Betriebstag vorgeschrieben. Gastronomieleistungen sind in der Verordnung als von der Befreiung von der Kassenpflicht ausgenommen aufgeführt. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von der Umsatzhöhe den Verkauf an Privatpersonen auf einer Registrierkasse erfassen müssen.

Arten von Registrierkassen

  • Online-Registrierkasse — seit dem 1. Januar 2021 für die Gastronomie obligatorisch, überträgt Daten automatisch an das Zentrale Kassenregister (CRK)
  • Virtuelle Kasse — Software auf Tablet oder Smartphone, für die Gastronomie zugelassen
  • Fiskaldrucker — an das POS-System des Restaurants angeschlossen

Für den Kauf einer Online-Registrierkasse steht eine Ermäßigung von bis zu 700 PLN netto pro Kasse zur Verfügung (90 % des Nettopreises, maximal 700 PLN).

MwSt.-Sätze in der Gastronomie

Die MwSt.-Sätze in der Gastronomie sind differenziert und gehören zu den häufigsten Fehlerquellen bei Steuerabrechnungen:

Speisen und Getränke

  • 8 % MwSt. — Gastronomieleistungen (Speisen und alkoholfreie Getränke, serviert im Lokal und zum Mitnehmen)
  • 8 % MwSt. — Cateringdienste (Lieferung fertiger Mahlzeiten)
  • 23 % MwSt. — alkoholische Getränke im Rahmen der Gastronomieleistung
  • 23 % MwSt. — Getränke der CN-Position 2202 (Getränke mit Zucker, Koffein) im Rahmen der Gastronomieleistung

Verkauf von Lebensmitteln (nicht als Gastronomieleistung)

  • 5 % MwSt. — Grundnahrungsmittel (Brot, Milchprodukte, Fleisch, Gemüse, Obst)
  • 8 % MwSt. — verarbeitete Lebensmittel
  • 23 % MwSt. — alkoholische Getränke, Tabakwaren

Die korrekte Einordnung des MwSt.-Satzes ist entscheidend. Die fehlerhafte Anwendung des Satzes von 5 % statt 8 % bei Gastronomieleistungen ist einer der am häufigsten bei Steuerprüfungen festgestellten Fehler.

Trinkgelder — korrekte Abrechnung

Die Besteuerung von Trinkgeldern hängt davon ab, wie sie eingesammelt und weitergegeben werden:

Freiwillige Trinkgelder (direkt an den Kellner)

Wenn ein Gast dem Kellner direkt ein Trinkgeld hinterlässt (z. B. Bargeld auf dem Tisch) und das Restaurant nicht als Vermittler fungiert, stellt das Trinkgeld ein Einkommen des Kellners aus „sonstigen Quellen" dar. Der Kellner sollte es in seiner jährlichen PIT-36-Erklärung angeben. Das Restaurant führt dafür weder ZUS-Beiträge noch Steuervorauszahlungen ab.

Trinkgelder über das Restaurant

Wenn die Trinkgelder vom Restaurant eingesammelt werden (z. B. auf die Rechnung aufgeschlagen, per Karte eingezogen und später verteilt), gelten sie als Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis des Kellners. Das Restaurant muss dafür ZUS-Beiträge und PIT-Vorauszahlungen abführen — wie für reguläres Gehalt.

HACCP und Dokumentationspflichten

Das HACCP-System (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) ist in jedem Gastronomiebetrieb vorgeschrieben. Obwohl HACCP ein Lebensmittelsicherheitssystem und kein Buchhaltungssystem ist, hat es Auswirkungen auf die Unternehmensdokumentation:

  • Kosten der Einführung und Aufrechterhaltung des HACCP-Systems sind Betriebsausgaben
  • Mitarbeiterschulungen im Bereich HACCP sind steuerlich absetzbar
  • Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Wasser sind abzugsfähige Ausgaben
  • HACCP-Dokumentation sollte zusammen mit den Geschäftsunterlagen archiviert werden

Lagerverwaltung und Inventur

Die Bestandskontrolle ist in der Gastronomie wegen der kurzen Haltbarkeit der Produkte von entscheidender Bedeutung:

  • Inventur — zum Ende des Steuerjahres vorgeschrieben, unerlässlich für die korrekte Einkommensermittlung
  • Bestandsaufnahme — die Jahresendinventur umfasst Handelswaren, Materialien und Rohstoffe
  • Lagerverluste — natürlicher Schwund (z. B. Austrocknung, Verdunstung) kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, muss aber durch ein Verlustprotokoll dokumentiert werden
  • Lebensmittelverschwendung — ab 2025 sind große Gastronomieunternehmen zur Meldung von Lebensmittelabfällen verpflichtet

Ein gutes Lagerverwaltungssystem ermöglicht nicht nur die Kostenkontrolle, sondern auch die Steueroptimierung durch korrekte Erfassung von Verlusten und Abschreibungen.

Personaleinstellung in der Gastronomie

Die Gastronomiebranche nutzt verschiedene Beschäftigungsformen, die jeweils unterschiedliche steuerliche Auswirkungen und Kostenfolgen haben:

Arbeitsvertrag (Umowa o pracę)

Die Standardform für Köche, Restaurantleiter und Stammersonal. Bietet dem Arbeitnehmer volle Arbeitnehmerrechte, verursacht aber die höchsten Kosten für den Arbeitgeber (ZUS-Beiträge auf Arbeitgeberseite betragen ca. 20 % des Bruttogehalts).

Auftragsvertrag (Umowa zlecenie)

Eine beliebte Form für Kellner, Barkeeper und Saisonkräfte. Geringere Kosten als ein Arbeitsvertrag, seit 2016 gilt jedoch ein Mindeststundenlohn. Für Studierende unter 26 Jahren ist der Auftragsvertrag von ZUS-Beiträgen befreit — eine erhebliche Ersparnis bei der Einstellung junger Mitarbeiter.

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

In der Gastronomie arbeiten häufig ukrainische Staatsbürger und Arbeitnehmer aus anderen Ländern. Dies erfordert zusätzliche Dokumentation — eine Erklärung über die Beschäftigungsabsicht oder eine Arbeitserlaubnis. Die Kosten der Legalisierung der Beschäftigung sind Betriebsausgaben.

Mehr über die Beschäftigungsformen erfahren Sie im Artikel Arbeitsvertrag vs. B2B.

Alkoholkonzession in der Buchhaltung

Der Alkoholverkauf erfordert eine Genehmigung, deren Kosten von der Alkoholart und dem Verkaufsvolumen abhängen:

  • Genehmigung für Bier und Wein — Gebühr ab 525 PLN pro Jahr
  • Genehmigung für Spirituosen über 18 % — Gebühr ab 2.100 PLN pro Jahr
  • Die Gebühren steigen, wenn der Alkoholverkauf bestimmte Schwellenwerte überschreitet

Gebühren für die Alkoholverkaufsgenehmigung sind Betriebsausgaben. Beachten Sie, dass der Verlust der Genehmigung (z. B. wegen Alkoholverkaufs an Minderjährige) nicht nur Geldstrafen, sondern auch ein dreijähriges Alkoholverkaufsverbot nach sich zieht.

Saisonbetrieb — worauf Sie achten sollten

Viele Gastronomiebetriebe sind saisonabhängig (Eisdielen, Strandbars, Sommergärten). Die Besonderheiten des saisonalen Geschäfts erfordern in mehreren Bereichen Aufmerksamkeit:

  • Geschäftsaussetzung — Sie können Ihr Einzelunternehmen (JDG) in der Nebensaison aussetzen und in dieser Zeit keine ZUS-Beiträge zahlen
  • Kosten außerhalb der Saison — Miete, Versicherung und Instandhaltung des Lokals außerhalb der Saison sind weiterhin Betriebsausgaben
  • Steuervorauszahlungen — bei ungleichmäßigen Einnahmen empfiehlt sich ein vierteljährliches Vorauszahlungssystem
  • Lagerbestände — Inventur zum Saisonende und zum Ende des Steuerjahres

Häufige Buchführungsfehler in der Gastronomie

  1. Falscher MwSt.-Satz — Anwendung von 5 % statt 8 % bei Gastronomieleistungen
  2. Fehlende Trinkgelderfassung — vom Restaurant eingesammelte Trinkgelder müssen wie Gehalt abgerechnet werden
  3. Unzuverlässige Inventur — Unterschätzung der Lagerbestände zum Jahresende
  4. Fehlende Verlustprotokolle — nicht dokumentierte Lagerverluste sind steuerlich nicht absetzbar
  5. Vermischung privater und geschäftlicher Ausgaben — Eigenverbrauch von Produkten ohne Einnahmenerfassung

Erfahren Sie mehr über das Ausstellen von Rechnungen und prüfen Sie die MwSt.-Sätze in unserem MwSt.-Ratgeber.

Zusammenfassung

Die Buchhaltung in der Gastronomie ist aufgrund der Registrierkassenpflicht, der differenzierten MwSt.-Sätze, der Besonderheiten bei der Personaleinstellung und der Lagerverwaltung komplexer als in vielen anderen Branchen. Eine korrekte Steuerabrechnung erfordert eine gute Dokumentenorganisation und Kenntnis der branchenspezifischen Vorschriften. Das Team von LinTax in Wrocław hat Erfahrung in der Betreuung von Gastronomiebetrieben und hilft Ihnen, kostspielige Steuerfehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns, um die Buchhaltung Ihres Lokals zu besprechen.